Die für meinen Beruf geltenden gesetzlichen Regeln
Für mich als Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO gelten seit dem 01.01.2013 bestimmte gesetzliche Regeln.
Vor der Erteilung der Gewerbeerlaubnis überprüfte die für mich zuständige Industrie- und Handelskammer meine persönliche Zuverlässigkeit, meine Vermögensverhältnisse sowie meine fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen. Zudem bin ich verpflichtet, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zu unterhalten, die Sie als Kunde vor Aufklärungs- und Beratungsfehlern schützt. Diese Versicherung habe ich bei der ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf, genommen.
In den §§ 13 ff. der Finanzanlagenvermittlungsverordnung hat der Gesetzgeber bestimmte Aufklärungs- und Beratungspflichten geregelt, die Sie als Kunden vor Beratungsfehlern schützen und die Qualität meiner Dienstleistungen sichern sollen. So bin ich verpflichtet, mich vor einer persönlichen Beratung oder Vermittlung nach Ihren Anlagezielen, Ihrer Risikobereitschaft und Risikotragfähigkeit sowie nach Ihren Kenntnissen und Erfahrungen mit Finanzanlagen zu erkundigen. Ich darf Ihnen nur solche Investments empfehlen, die nach diesen Kriterien für Sie geeignet sind. Ferner muss ich Sie über sämtliche Kosten und Risiken informieren, die mit der von Ihnen gewünschten Kapitalanlage verbunden sind. Ich begrüße diese Regeln, die seit 2007 schon für Banken gelten, beinhalten Sie doch etwas, das für mich selbstverständlich ist.
Mein Angebot im Überblick
Ganz bewusst habe ich mich dazu entschieden, meinen Kunden nicht die klassischen, börsengehandelten Anlageprodukte wie Aktien oder Inhaberschuldverschreibungen, sondern alternative Investments anzubieten. Wertpapieranlagen können Sie bei mir nur in Form offener Wertpapierfonds abschließen. Die Vermittlung einzelner börsengängiger Titel ist mir nach § 34f GewO nicht erlaubt, im Falle Ihres Interesses wenden Sie sich gerne an Ihre Bank.
Zu den Anlagen, die ich Ihnen anbieten kann, gehören
- Anteile an Offenen Investmentvermögen aller Art, also Geldmarkt-, Renten- und Aktienfonds, Offene Immobilienfonds und ähnliche,
- Anteile an Geschlossenen Investmentvermögen wie etwa geschlossenen Immobilien-, Energie-, Schiffs- oder Kapitalbeteiligungsfonds,
- sowie Investments aus dem Bereich der Unternehmensfinanzierung, zum Beispiel Namensschuldverschreibungen, Genussrechte, nachrangige und partiarische Darlehen.
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Finanzanlagenvermittlung ist erlaubnispflichtig
Anlagevermittlung = Angemessenheitsprüfung
Anlageberatung = Angemessenheitsprüfung mit Geeignetheitsprüfung
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